Notdienst/Rufbereitschaft bei Notfällen außerhalb der Sprechzeiten
Außerhalb der Praxissprechzeiten versuchen wir, Ihnen für dringende Notfälle eine Telefonrufbereitschaft anzubieten. Weitere Informationen erhalten Sie dann unter der Praxis-Telefonnummer 089 - 958 948 03.
Da es sich bei meiner Praxis um eine sog. "Ein-Frau-Praxis" handelt, kann es vorkommen, dass ich nicht immer für Sie und
Ihren Liebling da sein kann. In solchen Fällen erhalten Sie über den Anrufbeantworter Kontaktinformationen zu den Kollegen/Tierkliniken, an die Sie sich wenden können.
Sprechzeiten
Montag, Mittwoch und Freitag9.00 bis 12.00 Uhr | 16.00 bis 18.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag
9.00 bis 12.00 Uhr | 17.00 bis 19.00 Uhr
Gebühren für tierärztlichen Notdienst
Die Gebühren für tierärztliche Leistungen im Notdienst müssen seit dem 14. Februar 2020 laut Gesetz [1] wie folgt berechnet werden:1. Notdienstgebühr 50 Euro zzgl. Mehrwertsteuer
2. Alle Leistungen müssen mindestens mit dem doppelten Gebührensatz abgerechnet werden.
[1]
"§4 Abs. Gebühren für tierärztlichen Notdienst
(1) Für Leistungen, die bei Nacht, an Wochenenden und an Feiertagen im Rahmen eines tierärztlichen Notdienstes erbracht werden, erhöhen sich die einfachen Gebührensätze nach § 2 Satz 1 auf das Zweifache und nach Maßgabe des § 2 Satz 2 bis zum Vierfachen. Zusätzlich steht dem Tierarzt abweichend von § 2 Satz 1 eine Gebühr in Höhe von 50,00 Euro (Notdienstgebühr) zu. [...]"
Alles Wichtige zur Änderung der Gebührenordnung vom 22.11.2022 finden Sie übrigens in den Informationen zur GOT-Novelle für Patientenbesitzer:innen der Bundestierärztekammer